Auch die von der Staatsanwaltschaft vorgebrachte Mutmassung, wonach es sich um ein Beziehungsdelikt handeln könnte, habe sich nicht bewahrheitet. Als unbehelflich sei weiter der Versuch der Staatsanwaltschaft zu werten, wonach Drittpersonen ihn belasten würden. So habe F.________ ihn zwar als aufbrausend, aggressiv und unberechenbar beschrieben. Zeitnahe Beispiele habe er jedoch keine nennen können. Im Gegenteil würden die von F.________ geschilderten Ereignisse Jahre zurückliegen, weshalb sie nicht negativ ins Gewicht fallen dürften. Die Aussage von F.________ betreffend die angeblich kurz vor der