1. Die Beschwerde vom 4. Oktober 2021 wird gutgeheissen. Die Verfügung des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 30. September 2021 wird aufgehoben. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1'200.00, trägt der Kanton Bern. 3. Entschädigung wird keine gesprochen.