4 5. 5.1 Im vorliegenden Fall wurde der Beschwerdeführer ordnungsgemäss zur Hauptverhandlung vom 30. September 2021 um 14:00 Uhr an die Spitalstrasse 14 in Biel vorgeladen. Worauf sein Irrtum in Bezug auf die Behörde und die Adresse zurückzuführen ist, ist vorliegend nicht entscheidend; immerhin kann die Unterscheidung zwischen verschiedenen Strafbehörden einem Laien Schwierigkeiten bereiten.