Eine Partei kann auch säumig sein, wenn sie ohne eigenes Verschulden nicht am entsprechenden Termin teilnimmt (RIEDO, in: Basler Kommentar, StPO/JStPO, 2. Aufl. 2014, N. 5 zu Art. 93 StPO). 4.4 Die Strafprozessordnung normiert keine absolute Frist, ab welcher Dauer eine Verspätung eine Säumnis darstellt. Sah der Vorentwurf der Strafprozessordnung in