3. Der Sachverhalt ist grundsätzlich unbestritten. Angesetzt war die Hauptverhandlung vom 30. September 2021 auf 14:00 Uhr. Gemäss den Ausführungen des Beschwerdeführers habe sich dieser hinsichtlich der Adresse geirrt. Er sei an besagtem Termin rechtzeitig bei der Staatsanwaltschaft an der Ländtestrasse 20 in Biel eingetroffen, um an der Verhandlung teilzunehmen. Dort sei ihm mitgeteilt worden, dass er zur Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland an der Spitalstrasse 14 in Biel solle.