2 2021 verbessert und seinen Beschwerdewillen bekundet. Die Nachbesserung genügt den Begründungsanforderungen von Art. 385 Abs. 1 StPO und auf die fristund formgerecht eingereichte Beschwerde ist somit einzutreten. 2.2 Soweit der Beschwerdeführer den Rückzug des Strafbefehls verlangt und beantragt, es seien ihm die Kosten für seinen Arbeitsausfall im Zusammenhang mit dem Erscheinen vor der Vorinstanz zu erstatten, ist mangels Zuständigkeit der Beschwerdekammer nicht auf die Beschwerde einzutreten.