1. 1.1 Am 29. April 2021 erliess die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) einen Strafbefehl gegen A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) wegen Widerhandlung gegen das Bundesgesetz über die Sicherheitsorgane der Transportunternehmen im öffentlichen Verkehr. Dagegen erhob der Beschwerdeführer am 30. April 2021 Einsprache. Die Staatsanwaltschaft hielt mit Verfügung vom 2. Juli 2021 am Strafbefehl fest und überwies die Akten dem Regionalgericht Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Vorinstanz) zur Durchführung einer Hauptverhandlung.