1. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 2'000.00, werden dem Beschwerdeführer auferlegt. 3. Dem Beschuldigten wird für das Beschwerdeverfahren eine Entschädigung von pauschal CHF 300.00 (inkl. Auslagen und MWST) ausgerichtet.