Aufgrund der Diskrepanzen zwischen den Aussagen des persönlich anwesenden Anzeigeerstatters sowie des Sachverständigen erscheine es zudem nicht ausgeschlossen, dass bestimmte Patientendokumente im Hinblick auf deren Berücksichtigung im Strafverfahren allenfalls nachträglich geändert worden seien. Die Staatsanwaltschaft habe es unterlassen, das Aktenkurzgutachten einer kritischen Würdigung zu unter-