vgl. E. 6.3 vorne). Diesem Anliegen wurde insofern stattgegeben, als die Staatsanwaltschaft dem Beschwerdeführer mit Schreiben vom 11. August 2021 die Schlussfolgerungen des Aktenkurzgutachtens auf Französisch zusammenfasste und erklärte, unter welchen Voraussetzungen eine Verbesserung oder Ergänzung des Gutachtens beantragt werden kann (pag. 733 f.). Die ihm gewährte Frist zur Stellung entsprechender Anträge liess der Beschwerdeführer unbenutzt verstreichen (vgl. pag. 741). 7.2 Der Beschwerdeführer bringt in seiner Beschwerde vor, die Beobachtungen seines Vaters, Dr. F.___