6 I.________ implizit eine über ein kollegiales Verhältnis hinausgehende Freundschaft zum Beschuldigten. Anhaltspunkte für eine solche werden denn auch weder in der Beschwerde noch in der Replik substantiiert dargetan. Schliesslich führt inhaltliche oder methodische Kritik einer Partei am Gutachten nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts nur in Ausnahmefällen (bzw. bei besonders häufigen oder sehr krassen Fehlern, die sich einseitig zum Nachteil einer Partei auswirken) zum Ausstand des Sachverständigen wegen Befangenheit.