_ gegenüber der Staatsanwaltschaft an, betreffend das C.________ (Spital) seien keine Ausstandsgründe gegeben. Unter den Ärzten kenne man sich hingegen. So kenne er auch den Beschuldigten. Er sehe sich jedoch imstande, ein Gutachten in vorliegender Sache zu erstellen (pag. 168.009). Damit verneinte Prof. Dr.