Allfällige abschliessende Bemerkungen seien umgehend einzureichen. Am 29. November 2021 zeigte Rechtsanwalt Dr. E.________ der Beschwerdekammer an, dass der Beschwerdeführer ihn mit der Vertretung seiner Interessen beauftragt habe. Am 13. Dezember 2021 reichte der Beschwerdeführer eine Replik ein.