1. Mit Verfügung vom 30. September 2021 stellte die Kantonale Staatsanwaltschaft für Besondere Aufgaben (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das Strafverfahren gegen A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) und unbekannte Täterschaft wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung zum Nachteil von D.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) ein. Hiergegen erhob der Beschwerdeführer am 12. Oktober 2021 Beschwerde. Er beantragte sinngemäss die Aufhebung der angefochtenen Verfügung und die Rückweisung der Sache an die Staatsanwaltschaft.