2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 800.00, trägt der Beschwerdeführer. 3. Das Ausstandsgesuch wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird. 4. Für das Ausstandsverfahren werden keine Kosten erhoben. 5. Den Parteien werden keine Entschädigungen ausgerichtet.