Es ergeben sich keine Hinweise, inwiefern zu Unrecht oder zu hohe Gebühren erhoben worden sein sollen und inwiefern Abrechnungen unterblieben oder Zahlungen nicht ausgerichtet worden sein sollen. Es ist nicht die Aufgabe der Staatsanwaltschaft alle möglichen Betreibungsverfahren nach allfälligen Hinweisen auf strafrechtlich relevantes Verhalten zu durchforsten. Dies käme einer unzulässigen fishing expedition gleich. Auch in der Beschwerde wird nichts vorgebracht, das die Nichtanhandnahme in Frage stellt. Das Behaupten von Offizialdelikten verpflichtet die Staatsanwaltschaft nicht, ein Verfahren zu eröffnen.