3. Der Beschwerdeführer wirft den Beschuldigten zusammengefasst vor, sie hätten im Zusammenhang mit Betreibungsverfahren Pflichten verletzt (v.a. zu hohe Amtskosten in Rechnung gestellt, Geld nicht zurückgezahlt, Abrechnungen unterlassen). In erster Linie scheinen sich die Vorwürfe auf den Beschuldigten 1 zu beziehen, wobei die Beschuldigten 2 und 3 nach Ansicht des Beschwerdeführers aber in das «gleiche Horn blasen» würden. Es ist nicht das erste Mal, dass diese drei Beschuldigten vom Beschwerdeführer wegen solcher oder ähnlicher Delikte angezeigt worden sind (vgl. Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern BK 18 483 vom 3. Januar 2019;