1. Mit Verfügung vom 11. Oktober 2021 nahm die Regionale Staatsanwaltschaft Em- mental-Oberaargau (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das Verfahren gegen die drei Beschuldigten wegen Amtsmissbrauchs, ungetreuer Amtsführung, Nötigung, Drohung und Diebstahls nicht an die Hand. Dagegen reichte der Straf- und Zivilkläger (nachfolgend: Beschwerdeführer) am 17. Oktober 2021 Beschwerde ein und beantragte die Einleitung einer Strafuntersuchung und eines Disziplinarverfahrens gegen die drei Beschuldigten, mit welchen eine ausserkantonale Staatsanwaltschaft zu betrauen sei.