5 len, sondern sind anhand des Einzelfalls zu bemessen (siehe Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern BK 20 60 vom 8. Mai 2020 E. 4.3 mit Verweis auf das Urteil des Bundesgerichts 1B_344/2015 vom 11. Februar 2016 E. 2.3). Im vorliegenden Fall sind keine rechtlich schwierigen Fragen ersichtlich («betrugsähnlicher, komplexer Tatbestand mit entsprechend umstrittener Subsumtion» [Beschwerde, Rz. 28]) und keine komplexen Untersuchungshandlungen zu erwarten.