6 Tochter (vgl. das medizinische Attest vom 21. August 2020 von Dr. med. N.________: schweres Asthma bronchiale) im Verhalten der Beschwerdeführer 1+2 nicht zu erblicken, unabhängig vom medizinischen Nutzen, den das Stutzen der Äste tatsächlich gebracht hat. Nach dem Gesagten kann offenbleiben, ob das Verhalten der Beschwerdeführer nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge geeignet war, ein Strafverfahren einzuleiten. Die Staatsanwaltschaft hat den Beschwerdeführern zu Unrecht in Anwendung von Art.