5.8 Der Staatsanwaltschaft kann vor diesem Hintergrund nicht gefolgt werden, wenn sie das eigenmächtige Schneiden des Korkenzieherhaselstrauchs als zivilrechtlich klar vorwerfbares Verhalten qualifiziert. Es ist auch keine andere Verhaltensnorm ersichtlich, welche verletzt sein könnte. Ein Verhalten wider Treu und Glauben wurde nicht geltend gemacht und ist in Anbetracht des allergischen Asthmas der