Zustand äusserlich in Ordnung... sichtbare Veränderung seit dem von mir ausgeführten Schnitt vom 29.03.2019: Strauch wurde ausgelichtet, Habitus in etwa beibehalten, Rinde wurde gesäubert). Die Entfernung einiger Äste, resp. die Auslichtung des Baumes stellt eine unerhebliche Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes dar und ist nicht strafrechtlich relevant. Es fehlt vorliegend zudem auch am schutzwürdigen Interesse der Privatklägerschaft an der Beibehaltung des Zustands des Baums vor der Auslichtung, zumal eine solche durch den von ihr alle zwei bis drei Jahre aufgebotenen Gärtner ebenfalls vorgenommen wurde. […]