3. 3.1 Der angefochtenen Verfügung ist folgende Begründung zu entnehmen: A.________ und C.________ wird vorgeworfen, ohne Einwilligung der Privatkläger den Korkenziehhaselstrauch mehrfach zurückgeschnitten zu haben, wodurch am Strauch ein nicht definierbarer Schaden entstanden sei. […]