_, am 15. Oktober 2021 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) mit den Anträgen, Ziff. 4 der angefochtenen Verfügung sei aufzuheben und die Kosten seien komplett durch den Staat zu tragen; Ziff. 6 sei aufzuheben und es sei keine Parteikostenentschädigung zu sprechen. Die Generalstaatsanwaltschaft sowie die Privatkläger 1+2, Letztere vertreten durch Rechtsanwalt E.________, nahmen am 2. November 2021 zur Beschwerde Stellung.