Soweit der Beschwerdeführer vorbringt, er sei Staatsangehöriger von Nicaragua, einem Land, welches aus der Schweiz weder über die «grüne Grenze» noch ohne Ausweisschriften erreichbar sei, ist ihm entgegenzuhalten, dass er auch in der Schweiz untertauchen könnte. Im Übrigen finden im Schengenraum grundsätzlich keine Personenkontrollen statt, weshalb insoweit die Grenze auch ohne Ausweispapiere leicht überschritten werden kann (BGE 145 IV 503 E. 3.2; Urteil des Bundesgerichts 1B_142/2021 vom 15. April 2021 E. 5.). Eine Weiterreise nach Mittelamerika könnte nicht verhindert werden.