In Anbetracht der im Raum stehenden Vorwürfe wegen schwerer Sexualdelikte droht noch keine Überhaft. Die Verlängerung der Untersuchungshaft um drei Monate erscheint zudem angesichts der noch anstehenden Ermittlungshandlungen (Anzeigerapport, forensisch-psychiatrische Begutachtung) als verhältnismässig. Die Staatsanwaltschaft wies zu Recht darauf hin, dass der Beschwerdeführer die Verzögerung bei der psychiatrischen Begutachtung selber zu vertreten hat, da er diese mittels Beschwerde bis vor Bundesgericht angefochten hat. Das Verfahren ist derzeit vor Bundesgericht hängig.