Er ist ledig, kinderlos und lebte bis zu seinem 13. Altersjahr in Nicaragua. Anschliessend kam er in die Schweiz, wo er die Oberstufe und das 10. Schuljahr besuchte (vgl. delegierte Einvernahme vom 28. März 2021, Z. 20 ff.). Er wohnt in Biel bei seiner Grossmutter und seinem Stiefgrossvater (Einvernahme Staatsanwaltschaft vom 28. März 2021, Z. 294 f.; Eingabe Verteidigung vom 29. März 2021). Das Verhältnis zu seinen Grosseltern wird in den Haftakten nicht beschrieben. Der Beschwerdeführer verfügt über eine Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B) und spricht nebst Spanisch (Muttersprache), Deutsch und ein wenig Französisch.