Die angeblich drohende Sanktion stelle für ihn keinen Grund dar, in der Schweiz unterzutauchen oder ins Ausland zu fliehen. Es gebe keine konkreten Anhaltspunkte, welche die Fluchtgefahr zu begründen vermögen. Vielmehr habe er durch sein bisheriges Verhalten im Strafverfahren bewiesen, dass er nicht flüchte, sondern sich dem Strafverfahren stelle. 4.3 Der 21-jährige Beschwerdeführer ist Staatsangehöriger von Nicaragua. Er ist ledig, kinderlos und lebte bis zu seinem 13. Altersjahr in Nicaragua.