5 dungen, die berufliche und finanzielle Situation und die Kontakte zum Ausland (BGE 145 IV 503 E. 2.2; 143 IV 160 E. 4.3; Urteil des Bundesgerichts 1B_476/2021 vom 23. September 2021 E. 3.1; je mit Hinweisen). Bei einer Person ausländischer Nationalität sind ferner der Aufenthaltsstatus, die Anwesenheitsdauer in der Schweiz und die familiären Beziehungen von Bedeutung.