Der Beschwerdeführer soll am 28. Mai 2018 um ca. 03:30 Uhr die Wohnung von E.________ ohne ihre Einwilligung betreten haben und sich in ihr Schlafzimmer geschlichen haben, währenddem E.________ geschlafen habe. Weiter soll der Beschwerdeführer die Bettdecke von ihr entfernt, ihre Unterwäsche zwischen den Beinen bei Seite geschoben und sie mehrfach an der Vulva berührt haben. Anschliessend soll er versucht haben, zu ihr ins Bett und auf sie zu steigen (und evtl. den Geschlechtsverkehr zu erzwingen), worauf E.________ erwacht sei und der Beschwerdeführer daraufhin das Schlafzimmer und die Wohnung von E.________ fluchtartig verlassen habe.