_____, vom 01. Oktober 2021 im Verfahren ARR 21 370 sei aufzuheben und es seien unter unverzüglicher Freilassung des Beschwerdeführers die folgenden Ersatzmassnahmen anzuordnen - Ausweis- und Schriftensperre sowie - eine mittels GPS und Electronic Monitoring zu überwachende Auflage zu Lasten des Beschwerdeführers, wonach dieser den Kanton Bern, evtl. eine anders zu bestimmende Fläche, nicht verlassen darf (Eingrenzung, „Hausarrest").