Der angefochtene Entscheid des regionalen Zwangsmassnahmengerichts Berner Jura-Seeland, Gerichtspräsidentin D.________, vom 01. Oktober 2021 im Verfahren ARR 21 370 sei aufzuheben und der Beschuldigte / Beschwerdeführer (nachfolgend: Beschwerdeführer) mit sofortiger Wirkung aus der Untersuchungshaft zu entlassen. 2. Eventualiter: Der angefochtene Entscheid des regionalen Zwangsmassnahmengerichts Berner Jura-Seeland, Gerichtspräsidentin D.__