Am 5. Juli 2021 verlängerte es die Untersuchungshaft um drei Monate, d.h. bis am 27. September 2021. Mit Entscheid vom 1. Oktober 2021 verlängerte das Zwangsmassnahmengericht die Untersuchungshaft um weitere drei Monate, d.h. bis am 27. Dezember 2021. Hiergegen erhob der Beschwerdeführer, amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, am 13. Oktober 2021 Beschwerde. Er beantragte unter Kosten- und Entschädigungsfolge das Nachstehende: 1. Der angefochtene Entscheid des regionalen Zwangsmassnahmengerichts Berner Jura-Seeland, Gerichtspräsidentin D.___