1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt ein Strafverfahren gegen den Beschuldigten A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) wegen Schändung, evtl. versuchter Vergewaltigung, und Hausfriedensbruchs sowie Vergewaltigung und sexueller Nötigung. Am 30. März 2021 ordnete das Regionale Zwangsmassnahmengericht Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) Untersuchungshaft für eine Dauer von drei Monaten an, d.h. bis am 27. Juni 2021. Am 5. Juli 2021 verlängerte es die Untersuchungshaft um drei Monate, d.h. bis am 27. September 2021.