Das Gutachten gibt in Ziffer 1.1 die aktuellen Tatvorwürfe bzw. die Ausgangslage wieder. Dabei stützt es sich auf den im Gutachtensauftrag der Staatsanwaltschaft vom 22. Februar 2021 wiedergegebenen Sachverhalt. Aus diesen Sachverhaltsumschreibungen geht deutlich hervor, welche Aspekte vom Beschwerdeführer bestritten werden. Darüber hinaus führt das Gutachten neben einer Zusammenfassung der Akten auch die Angaben des Beschwerdeführers auf, aus welchen seine Ansichten und insbesondere die von ihm in Abrede gestellten Punkte hervorgehen.