Ausserdem habe das Opfer am 19. August 2020 bei der Polizei gemeldet, dass sich der Beschwerdeführer vor seinem Haus aufhalte. Aus der Auswertung der Standort-Daten des Mobiltelefons des Beschwerdeführers sei ersichtlich, dass sein Mobiltelefon in der Zeit von 09:01 Uhr bis 10:12 Uhr im Bereich von zwei Antennenstandorten eingeloggt gewesen sei, welche das damalige Domizil des Opfers abdeckten. Es bestünden demnach durchaus konkrete Hinweise, dass der Beschwerdeführer die Fernhalteverfügung der Kantonspolizei vom 24. Juli