In der Zwischenzeit, d.h. am 17. September 2021, wurde das forensisch-psychiatrische Gutachten über den Beschuldigten erstellt. Wie die Staatsanwaltschaft zutreffend ausführt, ist dem Gutachten zu entnehmen, dass der Beschuldigte keine Einsicht in seine deliktsrelevanten Problembereiche zeigte und bei ihm eine dysfunktionale Bewältigungsstrategie im partnerschaftlichen Bereich festzustellen sei. Der Beschuldigte falle in Bezug auf die Gewaltbereitschaft im häuslichen Rahmen für längere Zeit in eine hohe Risikostrategie; die Deeskalation seit dem Anlassdelikt sei denn auch nur mit der aktuel-