Es habe diese Drohungen sehr ernst genommen. Er sei öfters aggressiv gewesen und habe nicht nur ihm, sondern auch dem gemeinsamen Sohn gedroht. Nachvollziehbar erklärte es, dass es sich habe befreien können, als das Auto vorbeigefahren sei und der Beschwerdeführer in die entgegengesetzte Richtung in den Wald hinein gerannt sei. Der Beschwerdeführer dagegen verstrickte sich in weitere Widersprüche und kann aus seinen Aussagen nichts zu seinen Gunsten ableiten.