der Beschwerdeführer demgegenüber in seiner parteiöffentlichen Einvernahme vom 15. Juni 2021 in weitere Widersprüche verstrickte. Das Opfer bestätigte, dass der Beschwerdeführer aus dem Wald gekommen sei und seinen schwarzen Gurt genommen habe. Es räumte ein, dass es nur den Gurt, nicht aber das Messer gesehen habe und erklärte, Angst um sein Leben gehabt zu haben; Angst, dass er es umbringen könnte. Auf wiederholte Fragen seitens der Verteidigung, weshalb es davon ausgehe, dass der Beschwerdeführer es habe umbringen wollen, erklärte das Opfer, dass er es schon oft bedroht habe. Es habe diese Drohungen sehr ernst genommen.