Er wusste also, dass diese Gegenstände gefunden werden und seine DNA mutmasslich darauf festgestellt werden würden. In Beachtung seines ursprünglichen Bestreitens, überhaupt am Tatort gewesen zu sein, ist vielmehr davon auszugehen, dass sich der Beschwerdeführer bewusst geworden ist, seine Spuren würden sich auf den sichergestellten Gegenständen befinden, und dass einem weiteren