4. 4.1 Der Beschwerdeführer wird dringend verdächtigt, am 8. Januar 2021 am späteren Abend seine Ex-Frau unter einem Vorwand in ein Waldstück bei D.________ gelockt, sie ins Gebüsch gezogen und mit einem Gurt und ihrem eigenen Schal gewürgt zu haben. 4.2 Der Beschwerdeführer verweist in seiner Beschwerde auf seine Ausführungen zum dringenden Tatverdacht in der Beschwerde vom 20. April 2021 gegen den Entscheid des Zwangsmassnahmengerichts vom 12. April 2021 und ergänzend nochmals auf die Untersuchung des Opfers durch den Amtsarzt Dr. E.________ und das Beiblatt mit dem Titel «Gewalt am Hals».