1. Die Beschwerde wird gutheissen. Ziffer 3-5 der angefochtenen Verfügung werden aufgehoben und die Akten gehen für die Fortsetzung des Verfahrens an das Regionalgericht Berner Jura-Seeland. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 2'000.00, trägt der Kanton. 3. Der Beschuldigten wird für ihre Aufwendungen im Beschwerdeverfahren eine Entschädigung von CHF 1'211.65 (inkl. Auslagen und MwSt.) ausgerichtet.