6 6. Die Beschwerde erweist sich nach dem Gesagten als begründet. Ziffer 3-5 der angefochtenen Verfügung werden aufgehoben und die Akten gehen für die Fortsetzung des Verfahrens an das Regionalgericht Berner Jura-Seeland zurück. 7. Bei diesem Ausgang des Verfahrens (Kassation der Einstellung) sind die Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 2'000.00, durch den Kanton Bern zu tragen (Art. 428 Abs. 4 StPO).