Ist Anklage erhoben worden, so hat das Gericht im Hauptverfahren zu prüfen, ob und inwiefern der eingeklagte Sachverhalt erstellt ist und einen Straftatbestand erfüllt. Fehlt es an einem Straftatbestand, muss das Gericht die beschuldigte Person freisprechen. Ist ein Straftatbestand gegeben und sind auch die übrigen Voraussetzungen für einen Schuldspruch erfüllt, hat es sie schuldig zu sprechen und bei Vorliegen gesetzlicher Strafbefreiungsgründe von einer Bestrafung abzusehen. Über den Anwendungsbereich von Art.