Das Regionalgericht beantragte mit Stellungnahme vom 29. Oktober 2021 die Abweisung der Beschwerde. Die Beschuldigte beantragte am 4. Januar 2022 die kostenfällige Abweisung der Beschwerde und die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege für das Beschwerdeverfahren unter Beiordnung des unterzeichneten Rechtsanwalts, evtl. sei ihr der unterzeichnete Rechtsanwalt als amtlicher Verteidiger beizuordnen; dies unter Kosten- und Entschädigungsfolgen.