Mit Verfügung vom 6. Oktober 2021 stellte die Vorinstanz das Verfahren ein und auferlegte der Beschuldigten die Verfahrenskosten bei gleichzeitigem Verzicht auf Ausrichtung einer Entschädigung. Am 12. Oktober 2021 erhob die Staatsanwaltschaft hiergegen Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) mit dem Antrag, die angefochtene Verfügung sei aufzuheben und die Akten seien zur Durchführung einer Hauptverhandlung und zur zeitnahen Fällung eines materiellen Urteils an die Vorinstanz zurückzuweisen;