Die Beschuldigte, verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, beantragte am 20. August 2021 die Einstellung des Verfahrens. Die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) liess sich nicht vernehmen. Mit Verfügung vom 6. Oktober 2021 stellte die Vorinstanz das Verfahren ein und auferlegte der Beschuldigten die Verfahrenskosten bei gleichzeitigem Verzicht auf Ausrichtung einer Entschädigung.