1B_363/2014 vom 7. Januar 2015 E. 2.1). Von fachkundigen Personen, insbesondere Rechtsanwälten, kann erwartet werden, dass sie Rechtsmittel formgerecht einreichen. Ihnen gegenüber wird eine Nachfristansetzung regelmässig nur bei Versehen oder unverschuldetem Hindernis in Frage kommen (BGE 142 IV 299 E. 1.3.4 zu einer fehlenden Originalunterschrift; Urteil des Bundesgerichts 6B_182/2020 vom 6. Januar 2021 E. 2.5).