1. Mit Verfügung vom 30. August 2021 nahm die Regionale Staatsanwaltschaft Bern- Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das Verfahren gegen A.________ (nachfolgend: Beschuldigter), verteidigt durch Rechtsanwältin B.________, wegen unrechtmässiger Aneignung, Erpressung, Nötigung etc. nicht an die Hand (Ziff. 1). Der Antrag auf Beschlagnahme diverser Gegenstände und Dokumente wurde abgewiesen (Ziff. 2). Allfällige Zivilklagen wurden auf den Zivilweg verwiesen (Ziff. 3) und es wurden keine Verfahrenskosten ausgeschieden (Ziff. 4). Eine Entschädigung sowie Genugtuung wurden nicht ausgerichtet (Ziff.