3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 4'000.00, werden im Umfang von CHF 2'000.00 dem Beschwerdeführer 1 sowie im Umfang von CHF 1'500.00 dem Beschwerdeführer 2 auferlegt. Die übrigen Verfahrenskosten in der Höhe von CHF 500.00 trägt der Kanton Bern.